Flugschule

Folgende Lizenzen könnt ihr als Mitglied in unserem Verein erlangen:

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PPL(A) Privat Piloten Lizenz

PPL(A) …der internationale Allrounder für Motorflugzeuge

Voraussetzung: Flugtauglichkeit nach MEDICAL Klasse 2

Mit dieser Lizenz dürfen Sie Flugzeuge im nichtgewerblichen Luftverkehr führen und ohne Vergütung Fluggäste befördern. Sie genügt den Standards der Internationalen Zivilluftfahrt- Organisation und ist somit weltweit gültig. Die PPL(A) wird zunächst mit einem Eintrag für einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge ohne Gewichtsbeschränkung ausgestellt. Die Erweiterung um eine Nachtflugberechtigung oder auf mehrmotorige Flugzeuge ist möglich.

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LAPL(A) Pilotenlizenz für Leichtflugzeuge

LAPL(A): die europäische Lizenz für Motorflugzeuge

Voraussetzung: Flugtauglichkeit nach MEDICAL LAPL oder Klasse 2

Mit dieser Lizenz dürfen Sie einmotorige Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2.000kg im nichtgewerblichen Luftverkehr führen und bis zu 3 Fluggäste befördern. Die Lizenz gilt nur in der Europäischen Union, da sie n icht den Standards der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation entspricht. Die LAPL(A) kann um eine Nachtflugberechtigung erweitert werden. Eine Erweiterung auf mehrmotorige Flugzeuge ist jedoch nicht möglich.

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NFVR Nachtflugberechtigung

Voraussetzung: Pilotenlizenz

Die Welt sieht nachts anders aus. So ist es auch im Flugzeug. Vor allem bringt der Nachtflug eine ganz besondere Faszination mit sich. Man kann von einem Ausflug auch nach Einbruch der Dunkelheit zurück fliegen. Interessant dabei ist, dass man bei einem Nachtflug, ähnlich wie beim Instrumentenflug, unter ständiger Kontrolle von Radarlotsen fliegt. Die Nachtflugberechtigung NFQ, Night Flying Qualification, berechtigt Privatluftfahrzeugführer nach Aufgabe eines Flugplans zur Durchführung von Überlandflügen nach Sichtflugregeln bei Nacht (NVFR). Es fällt nur eine praktische Ausbildung an. Eine Prüfung ist nicht notwendig.